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Durchführung von Hauptuntersuchungen nach §29 StVZO an PKW, Krafträdern, Anhängern oder Nutzfahrzeugen.
Änderungsabnahmen von Fahrzeugteilen, wie z.B. Räder / Fahrwerk, für die entweder eine ABE oder Teilegutachten vorliegt.
Vertriebliche Tätigkeiten, wie Betreuung und Beratung von Bestandskunden sowie der Aquise neuer Kunden.